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Gründertagebuch - Tag 0 - Gewerbeanmeldung

Für eine erfolgreiche Existenzgründung muss ich viele verschiedene Phasen durchlaufen. Ich muss einige Dinge erledigen, einige Dinge beachten, und mich mit vielen neuen Themengebieten beschäftigen.

Die wirklichen ersten Schritte für eine Existenz sehen bei vielen Existenzgründern sehr unterschiedlich aus. Einige Personen fangen bereits weit vor der tatsächlichen Gewerbeanmeldung an ein Unternehmen durchzuplanen. Sie erstellen einen genauen Businessplan, und kalkulieren Finanzen und Risiken. Andere hingegen sind eher in eine Unternehmung hineingeschlittert und melden das Gewerbe nachträglich rückwirkend an.

Wiederum andere Personen wollen erstmal die Grundlegenden Dinge erledigen, und dann voll in die Unternehmung hineintauchen.

Welcher Weg der Richtige ist, kann niemand sagen. Es ist abhängig von der jeweiligen Gründerperson, welches Vorgehen den größten Erfolg verspricht.
Fakt ist jedoch, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt gewisse Dinge unbedingt erledigen muss, egal welches Vorgehen man wählt, und welches Unternehmen oder welche Idee ausprobiert wird, diese Dinge müssen erledigt werden.

In einem Gründertagebuch werde ich die ersten Schritte eines nebenberuflichen Gewerbes vorstellen. Es soll keine Anleitung sein, sondern lediglich einen groben Überblick über die notwendigen Dinge geben. Ichwerde viele wichtige Dinge ansprechen, und versuchen sie in einer sinnvollen Reihenfolge zu präsentieren.

Vor der Anmeldung

Bevor ich ein Gewerbe anmelden kann muss ich genau abklären, was mein Arbeitsvertrag zum Thema Nebengewerbe sagt. Grundsätzlich darf mein Arbeitgeber ein Nebengewerbe nicht verbieten, er darf aber vertraglich festlegen, darüber informiert zu werden. Verbieten darf er mir das Gewerbe, wenn es meinen gewönlichen Arbeitsablauf maßgeblich beeinträchtigen sollte. Das bedeutet, wenn ich als Kellner in der Nacht bis in die frühen Morgenstunden tätig sein möchte, kann der Arbeitgeber mir dies verbieten, da ich nicht fit und ausgeschlafen meinen Arbeitsalltag antreten kann. Wenn ich jedoch ein Unternehmen gründen möchte, das ich ab Feierabend für ein paar Stunden betreiben möchte, steht diesem nichts im Weg.
Ebenfalls muss ich darauf achten, dass ich meinem Arbeitgeber mit meinem Vorhaben nicht konkurriere. Dies kann er mir nämlich ebenfalls untersagen. Ich darf also nicht die exakt gleiche Tätigkeit ausüben, die ich auch auf der Arbeit ausübe, außer mein Arbeitgeber erlaubt mir dieses.

Zuguterletzt sollte ich darauf achten, dass ich eine Erlaubnis der Gewerbeausübung während meines Urlaubs erhalte. Idealerweise hole ich mir diese Erlaubnis schriftlich vom Arbeitgeber. Grundsätzlich ist es nämlich untersagt im Erholungsurlaub der Hauptbeschäftigung nebenberuflich tätig zu sein, da hierdurch meine Erholung beeinträchtigt werden kann. Im schlimmsten Fall kann mein Arbeitgeber sogar die Bezahlung meiner Urlaubstage verweigern.
In den meißten Fällen sollte aber auch diese Erlaubnis problemlos zu erhalten sein.

Habe ich diese Dinge erledigt, kann ich meine Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Gewerbeanmeldung

Wenn ich keine Zeit habe persönlich zum Gewerbeamt zu gehen, kann ich die Anmeldung auch auf der Internetpräsenz meiner Kommune herunterladen und diese fertig ausgefüllt einschicken. Die Antwort vom Gewerbeamt erhalte ich nach spätestens 1 Woche, wenn nichts schiefgehen sollte. Als Antwort kommt einmal der Gewerbeschein selbst, eine Information an welche Stellen eine Anmeldung meiner Daten erfolgt ist, und einen Bescheid die Gewerbeanmeldung zu bezahlen. Die Kosten belaufen sich auf um die 20 Euro. Sie variieren jedoch von Kommune zu Kommune.
Höhstwahrscheinlich muss ich zudem noch einen persönlichen Fragebogen ausfüllen. Entweder wird mir dieser mit dem Gewerbeschein zugeschickt, oder ich finde ihn direkt zum Download. In diesem Fall kann ich ihn gleich mit einschicken.

Ein paar Tage nach dem Gewerbeschein müsste auch ein Brief vom Finanzamt ankommen. Darin enthalten ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann ich Rechnungen schreiben. Sie muss auf allen meinen Geschäftsbriefen ausgewiesen sein.

Erste Schritte

Als Nebengewerbe muss ich mir genau im Klaren sein was ich machen will, für welche Kunden ich es machen will, und wieviel es meine Kunden kosten soll. Wenn ich diese Informationen gesammelt habe, muss ich mir überlegen wie ich sie meinem Kunden vermitteln will.
Hierfür habe ich mehrere Möglichkeiten. Ich kann eine Webseite erstellen, auf der ich diese Informationen preisgebe, oder ich erstelle einen Flyer den ich verteile, oder ich gehe auf Messen wo ich mich und mein Produkt oder meine Tätigkeit vorstelle, oder ich suche mir Kunden auf der Straße, oder ich hole mir einen Reisegewerbeschein, und gehe von Haustür zu Haustür. Es gibt sehr viele Möglichkeiten für mich und mein Unternehmen zu werben, und ich muss mir gut überlegen wie, wo, wann und womit ich meine Zielkunden am Besten erreiche.

Eventuell sollte ich für manche Unternehmungen auch schon Großhändler kontaktieren, und mich dort vorab anmelden. Diese Anmeldung bedarf in manchen Fällen lediglich den Gewerbeschein, in anderen Fällen aber auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Steuern

Welche Steuern ich zahlen muss, und in welcher Höhe diese liegen, muss ich genau wissen. Bei meiner zuständigen örtlichen IHK gibt es meistens mehrere Informationsbroschüren zu vielen Themen der Existenzgründung, die mir weiterhelfen können.
Hierunter findet man auch Informationsschreiben zum Thema Steuern.

Grundsätzlich gilt für ein kleines Nebengewerbe, dass ich den Gewinn über die Einkommenssteuer in meiner privaten Steuererklärung versteuern muss. Wie hoch dieser Satz ist müsste ich mit einem Steuerberater, oder einem dafür vorgesehenen Steuerprogramm berechnen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss ich auch Umsatzsteuer bezahlen. Auch hierfür muss ich mich genau informieren wann ich sie zahlen muss, und wieviel es sein wird.

Zuguterletzt gibt es noch die Gewerbesteuer. Diese muss ich bezahlen, sobald das Finanzamt mir dieses schriftlich mitteilt. Besteuert wird hier mein Ertrag, den ich in einem Jahr erwirtschafte. Ebenfalls hier gilt, besser einen Steuerberater aufsuchen, bevor ich große Fehler mache.

Die Buchhaltung für ein Unternehmen erfordert viel Sorgfalt und Genauigkeit. Zu Beginn meines Unternehmens bin ich noch nicht so fest an die Vorschriften der Bilanzierungspflicht gebunden, und kann eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Einen Steuerberater sollte ich jedoch zwingend zurate ziehen, ausser ich kenne mich ganz gut mit den Basics der Buchhaltung aus. Es lohnt sich in jedem Fall.

Fazit

Selbstverständlich sollte mein Hauptaugenmerk in früher Kundenfindung und -bindung liegen, doch auch die nebenliegenden Dinge eines Unternehmers dürfen keinesfalls ausser Acht gelassen werden.
Da ein Nebenerwerb mir die Freiheit lässt, mir Zeit zu lassen beim Finden von Kunden, sollte ich die ersten Tage mit Anmeldungen bei Händlern und nötigen Stellen, Informationsfindung zum Thema Steuern sowie rechtlichen Bedingungen bei Vertragsabschlüssen, Kauf und Verkauf, Gewährleistung und ähnlichen Dingen, und mit der Findung von Beratern aufwenden.
Je genauer und umsichtiger ich in den ersten Schritten vorgehe, umso erfolgversprechender wird das Unternehmen werden. Nur auf einer soliden Basis kann etwas Großes gedeihen.

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Kommentare (2) -> “Gründertagebuch - Tag 0 - Gewerbeanmeldung”

  1. Happy Birthday Tweep.de | Tweep.de
    03 November 2008 22:13
    1

    [...] drei beliebtesten Artikel sind Nebenberufliche Existenzgründung, Gründertagebuch - Tag 0 - Gewerbeanmeldung und Die Gründungsidee. Deutlich wird, dass die ersten Schritte für eine Existenzgründung vielen [...]

  2. TP: Forum und Verkauf! - TP Hilfe Forum -- Anleitung - Tutorial - Workshop...
    29 März 2009 08:37
    2

    [...] mit dem erlangten Wissen zu deinem Ordnungs- bzw. Gewerbeamt und melde das Gewerbe an. ps.: Kurzer Anschnitt zum Ablauf __________________ [...]

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